Homöopathie, Naturheilkunde und Krankenkasse


 

Die meisten Krankenkassen übernehmen einen Grossteil der Kosten der homöopathischen Behandlung, wenn Sie eine Zusatzversicherung für Alternativ- oder Komplementärmedizin abgeschlossen haben.

 

Ich bin Mitglied des Erfahrungsmedizinischen Registers (EMR), zudem auf der Therapeutenliste der EGK und bei den allermeisten Krankenkassen gelistet. Erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrer Krankenkasse über den Umfang der Kostenübernahme, da die Versicherungsleistungen individuell sind. Eine Abrechnung über die Grundversicherung ist nicht möglich.

 

Sozial schwächer gestellte Menschen erhalten bei mir nach Absprache homöopathische Unterstützung zu minimalem Honorar. Scheuen Sie sich nicht um Kontaktaufnahme und bringen Sie bitte die Unterstützungsbestätigung des Sozialamtes oder Kulturlegi mit.

 

Für eine homöopathische Begleitung ist die sogenannte Erstkonsultation (die Erstanamnese, also das Zusammentragen Ihrer Beschwerden) sowie die anschliessende Repertorisation, das Nachstudium Ihrer Geschichte, der Suche nach dem bestmöglichen homöopathischen Heilmittels für Sie, von entscheidender Bedeutung. Dafür müssen, je nach Schwere und Dauer der Belastungen, 2-3 Stunden aufgewendet werden. Für Babys und Kleinkinder ist erfahrungsgemäss ein geringerer zeitlicher Aufwand notwendig. Alle Folgekonsultationen sind meist kürzer und dauern ca. 1/2- 1 Stunde. Dazu kommt meistens eine neue Heilmittelsuche (Repertorisation). Telefonische Konsultationen werden gemäss Aufwand verrechnet.

 

Bei Bettlägrigkeit mache ich Hausbesuche. Hier wird die Anfahrtszeit verrechnet, die von den Krankenkassen in der Regel getragen wird.

 

Älteren Menschen, oder Menschen mit Behinderungen, ist der Besuch in einer Praxis oft nicht möglich, oder durch verschiedene Faktoren erschwert. Da meine Praxis zudem nicht rollstuhlgängig ist, besteht auch hier ein Angebot für Hausbesuche. Diese werden mit einem Aufpreis, je nach Anfahrtsweg, ebenso von der Krankenkasse übernommen wie reguläre Besuche in meiner Praxis. Termin nach tel. Vereinbarung.

 

Nicht wahrgenommene Termine oder kurzfristige Absagen (<24h im voraus) werde ich in Rechnung stellen.

 

Wenn es Ihre gesundheitliche Situation erlaubt, lade ich Sie zunächst zu einem beidseitig unverbindlichen Kennenlerngespräch ein. In einer akuten Situation beginnen wir allerdings unverzüglich mit der homöopathischen und / oder naturheilkundlichen Unterstützung. Telefonische Terminvereinbarung erwünscht.